Geschäftsordnung für die Kreismitgliederversammlung
§1. Die KMV wählt eine Zählkomission und das Präsidium. Außerdem
entscheidet die KMV zu Beginn über die Tagesordnung.
§2. Das Präsidium prüft den formgerechten Eingang der Anträge und entscheidet
über das Verfahren. Dabei gilt:
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§2.1. Geschäftsordnungsanträge werden vor Sachfragen verhandelt.
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§2.2. Zu jedem Geschäftsordnungsantrag gibt es die Möglichkeiten einer Gegenrede. Geschäftsordnungsanträge sind u.a. folgende Anträge:
Bestätigung und Ergänzung der Tagesordnung
Begrenzung der Redezeit
Ende der Redeliste
Schluss der Debatte
Überweisung an den Koordinationskreis
Antrag zur Art der Debatte
Antrag auf Personaldebatte
Antrag auf Meinungsbild aller Anwesenden
Antrag auf Meinungsbild aller Stimmberechtigten
Antrag zur Art der Abstimmung
Antrag auf Auszeit
Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit
Antrag auf Rückholung
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§2.3. Inhaltliche Anträge sind Hauptanträge und Ergänzungs- oder Änderungsanträge. Sie müssen dem Präsidium schriftlich oder digital vorgelegt und von einem der Anwesenden eingebracht werden; sie sollen dem Präsidium darüber hinaus digital vorgelegt werden. Anträge können auch per Videobotschaft eingebracht werden. Bei vorliegenden Änderungs- und Ergänzungsanträgen schlägt das Präsidium der LMV eine Verfahrensweise der Behandlung vor. Anträge gelten als angenommen, wenn sie die erforderlichen Mehrheiten laut Satzung erhalten haben.
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§2.4 Ab fünf inhaltlichen Anträgen kann eine Antragspriorisierung erfolgen. Dies geschieht durch einen Antrag an die Geschäftsordnung. Im Rahmen des Inhalts dieses Antrags kann das Präsidium entscheiden wie die Antragspriorisierung durchgeführt wird.
§3. Das Präsidium besteht aus jeweils zwei Mitgliedern und einem*einer Protokollant*in.
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§3.1 Die Redeliste ist als Erstredner*innenliste zu führen.
§4. Stimm- und wahlberechtigt sind ausschließlich Mitglieder der GRÜNEN JUGEND
Berlin. Redeberechtigt sind alle Teilnehmer*innen der LMV. Eingebracht werden
können Anträge auch per Videobotschaft.
§5. Die Bewerber*innen haben fünf drei Minuten Redezeit für Ihre Vorstellungsrede
und weitere fünf drei Minuten für ihre Antworten auf die Fragen. Die Anzahl der
Fragen kann auf Antrag des Präsidiums oder auf GO-Antrag begrenzt werden.
§6. Für Änderungsanträge, Ergänzungsanträge und Bewerbungen existiert keine
Frist, außer der, dass nach Abschließen eines TOPs Anträge zu diesem nur noch
mithilfe eines Rückholantrages gestellt werden können. Eigenständige Anträge
sind vor Beginn des jeweiligen Tagesordnungspunktes zu stellen.
§7. Debatten zu Änderungsanträgen finden grundsätzlich als Pro- und Kontra-
Debatten statt. Grundsätzlich gibt es einen Pro- und einen Kontra-Beitrag. Wenn
durch GO-Antrag nicht anders beschlossen, sind alle anderen Debatten als offene
Debatten zu führen.