Veranstaltung: | Sonder KMV Sommer 2018 |
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Antragsteller*in: | Leopold Heldmann (Darmstadt KV) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 26.07.2018, 06:27 |
A1: Satzungsänderung
Antragstext
Satzung der GRÜNEN JUGEND Charlottenburg-Wilmersdorf
Präambel
Im Bewusstsein des sozialökologischen, bürger*innenbewegten und humanistischen
Grundkonsens
der GRÜNEN JUGEND und mit dem Ziel eines langfristigen, gesellschaftlichen
Umbruchs gibt
sich die GRÜNE JUGEND Charlottenburg-Wilmersdorf diese Satzung.
§1 Name und Selbstverständnis
1.1. Die Organisation trägt den Namen „GRÜNE JUGEND Charlottenburg-Wilmersdorf“
(GJ CharWilm)
1.2. Die GRÜNE JUGEND Charlottenburg-Wilmersdorf ist eine Basis- bzw.
Bezirksgruppe des
Landesverbands GRÜNE JUGEND Berlin (GJB).
1.3. In diesem Sinne verpflichtet sich die GRÜNE JUGEND Charlottenburg-
Wilmersdorf zu den
Zielen der GRÜNEN JUGEND Berlin nach §2 Abs. 1-3 der Landessatzung Berlin (s.
Anhang).
1.4 Darüber hinaus versteht sich die GRÜNE JUGEND Charlottenburg-Wilmersdorf als
kritische
Jugendorganisation des Kreisverbandes Charlottenburg-Wilmersdorf der Partei
BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.
1.5 Die Logos der Grünen Jugend Charlottenburg-Wilmersdorf sind die Grüne Jugend
Igel.
§2 Mitgliedschaft
2.1. Mitglied der GRÜNEN JUGEND Charlottenburg-Wilmersdorf kann jede Person
werden, die
sich zu ihren Zielen bekennt, das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
Mitglied der
GRÜNEN JUGEND Berlin ist.
Mitgliedschaft kann gegenüber dem Koordinationskreis in elektronischer
Schriftform erklärt werden, im Falle einer spontanen mündlichen Erklärung
unterliegt es dem Koordinationskreis über deren Anerkennung zu entscheiden.
2.2. Ein Mitglied der GRÜNEN JUGEND Charlottenburg-Wilmersdorf kann nicht
gleichzeitig
Mitglied einer anderen Partei als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN oder einer anderen
parteibezogenen
Jugendorganisation sein.
2.3. Die Mitgliederversammlung hat das Recht, einzelne Mitglieder aufgrund von
Satzungsverstößen auszuschließen. Für den Ausschluss ist eine
Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Der Koordinationskreis hat das Recht, Mitglieder aus selbigem Grund bis zur
nächsten
Mitgliederversammlung freizustellen.
2.4. Die Mitgliedschaft endet automatisch durch:
a. Vollendung des 30. Lebensjahres.
b. Ausschluss (siehe 2.3.).
c. Austritt. Dieser ist schriftlich einzureichen.
d. Tod.
§3 Organe
Die GRÜNE JUGEND Charlottenburg-Wilmersdorf besitzt die folgenden Organe:
a. Das höchste Beschlussgremium stellt die Mitgliederversammlung (MV) dar.
b. Der Koordinationskreis.
c. Das Aktiventreffen (AT).
d. Das Frauen*InterTranspersonen-Forum (F*IT-Forum).
§4 Der Koordinationskreis
4.1. Der Koordinationskreis wird auf der Mitgliederversammlung für ein Jahr
gewählt. Jedes Amt
darf höchstens zwei Jahre mit derselben Person besetzt werde. Wurde eine Person
nachgewählt, darf
sie die begonnene Amtszeit zusätzlich zu den zwei Jahren beenden.
4.2. Bei der Koordinationskreiswahl ist für die ersten zwei Wahlgänge eines
jeden Amtes eine
absolute Mehrheit nötig, um dieses zu gewinnen. Im dritten Wahlgang reicht eine
einfache Mehrheit
der Stimmen. Kommt es zur Niederlegung eines Amtes, wird dieses Amt bis zur
Vollendung der
Amtsperiode auf der nächsten Mitgliederversammlung durch eine Wahl neu besetzt.
Bei zwei nicht
besetzten Koordinationskreissposten muss unverzüglich eine außerordentliche
Mitgliederversammlung
einberufen werden. Der Koordinationskreis muss eine Frauen*InterTranspersonen-
Quote von mindestens 50%
haben.
4.3. Der Koordinationskreis besteht aus:
a. Ein*e Sprecher*in (Frauen*InterTranspersonen-Platz).
b. Ein*e Sprecher*in (offener Platz)
c. Ein*e Schatzmeister*in (offener Platz)
d. Ein*e Beisitzer*in (offener oder F*IT-Platz, je nachdem wie 4.3.c besetzt
ist)
f. Zusätzlich wird eine Person aus dem Koordinationskreis von der
Mitgliederversammlung
zum*zur Genderpolitischen Sprecher*in gewählt.
Die Ämter sind in der vorgegebenen Reihenfolge zu wählen.
4.4. Kein Mitglied des Koordinationskreis kann gleichzeitig folgende Ämter
innehaben:
a. Mitglied im Bundesvorstands der GRÜNEN JUGEND.
4.5. Die Sprecher*innen der GJ CharWilm können nicht gleichzeitig folgende Ämter
innehaben:
a. Mitglied im Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Berlin.
b. Mitglied im Vorstand des Kreisverbandes Charlottenburg-Wilmersdorf von
BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und anderen Vorständen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
4.6. Sollte ein Koordinantionskreismitglied ein Mandat im Abgeordnetenhaus von
Berlin, im
Deutschen Bundestag oder im Europäischem Parlament erhalten, so hat sie*er
ihr*sein Amt im
Koordinationskreis niederzulegen.
4.7. Auf Antrag von mindestens 4 Mitgliedern, dem F*IT-Forum oder des
Koordinationskreises kann
ein Koordinationskreis Mitglied auf einer Mitgliederversammlung, deren Einladung
auf eine solche
Abwahl hinweisen muss, mit einer Zweidrittelmehrheit abgewählt werden.
4.8. Der Koordinationskreis trifft sich regelmäßig. Sitzungen des
Koordinationskreiss sind öffentlich.
Aufgaben der Koordinationskreissitzungen sind die Vorbereitung der
Aktiventreffen und der
Mitgliederversammlungen, sowie die Diskussion interner Probleme und die
Zusammenarbeit mit
dem Landesverband der GRÜNEN JUGEND Berlin.
4.9. Aufgabe des Koordinationskreises ist es, die GRÜNE JUGEND Charlottenburg-
Wilmersdorf
nach außen zu repräsentieren. Der Koordinationskreis führt die Geschäfte der
GRÜNEN JUGEND
Charlottenburg-Wilmersdorf im Sinne der Satzung und der Beschlüsse der
Mitgliederversammlung.
§5 Die Mitgliederversammlung
5.1. Die GRÜNE JUGEND Charlottenburg-Wilmersdorf beruft dreimal jährlich und
mindestens ein
Mal in 6 Monaten eine ordentliche Mitgliederversammlung ein. Für die Einberufung
ist der
Koordinationskreis zuständig. Die Mitgliederversammlung tagt öffentlich. Bei
Angelegenheiten, die
Persönlichkeitsrechte betreffen, tagt die Mitgliederversammlung auf Wunsch
des*der Betroffenen
unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
5.2. Als stimmberechtigt und antragsberechtigt gelten alle Mitglieder der GRÜNEN
JUGEND
Charlottenburg-Wilmersdorf. Antragsberechtigt sind außerdem alle Mitglieder der
GRÜNEN
JUGEND Berlin.
5.3. Die Mitgliederversammlung gilt als beschlussfähig, wenn alle eingetragenen
Mitglieder
mindestens zwei Wochen im Voraus über ihre angegebenen Kontaktdaten schriftlich
oder
elektronisch zur Mitgliederversammlung eingeladen wurden. Die Einladungsfrist
kann in
dringenden, begründeten Fällen auf eine Woche verkürzt werden.
5.4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann auf Antrag von mindestens
5 Mitgliedern
bzw. des Koordinationskreises einberufen werden. Hierbei gilt eine
Einladungsfrist von einer Woche.
5.5. Die Mitgliederversammlung
a. bestimmt die Grundlinien der politischen und organisatorischen Arbeit der
GRÜNEN JUGEND
Charlottenburg-Wilmersdorf.
b. beschließt über eingebrachte Anträge.
c. wählt und entlastet den Koordinationskreis und nimmt seine Berichte entgegen.
d. beschließt und ändert die vorliegende Satzung (dies muss in der Einladung zur
Mitgliederversammlung bekannt gemacht werden). Zur Satzungsänderung ist eine
Zweidrittelmehrheit in der Mitgliederversammlung notwendig.
e. wählt Delegierte. Diese müssen wie der Koordinationskreis quotiert gewählt
werden. Steht nur ein Platz zur Wahl, muss dieser bei mindestens jeder zweiten
Wahl mit einer F*IT Person besetzt werden.
e.1.kann Voten vergeben für folgende Ämter:
- 2 Plätze im Kreisvorstand von Bündnis90/Die Grünen Charlottenburg-
Wilmersdorf
- 2 Delegierten Plätze zur Bundesdelegiertenkonferenz im Kreisverband
Bündnis90/ Die Grünen Charlottenburg-Wilmersdorf
- 2 Delegierten Plätze zur Landesdelegiertenkonferenz im Kreisverband
Bündnis90/ Die Grünen Charlottenburg-Wilmersdorf
- einen Delegierten Platz zum Landesausschuss im Kreisverband Bündnis90/ Die
Grünen Charlottenburg-Wilmersdorf
Diese müssen wie der Koordinationskreis quotiert gewählt werden. Steht nur ein
Platz zur
Wahl, muss dieser bei mindestens jeder zweiten Wahl mit einer Frau besetzt
werden.
- Weiter kann sie ein Votum für einen Delegierten Platz zur
Landesfrauenkonferenz im Kreisverband Bündnis90/ Die Grünen
Charlottenburg-Wilmersdorf
f. Das Präsidium besteht aus einem F*IT-Platz und einem offenen Platz und sollte
nach Möglichkeit
nicht aus Koordinationskreissmitgliedern bestehen. Die Mitgliederversammlung
stimmt zu Beginn über den
Vorschlag des Koordinationskreises für ein Präsidium ab. Dieses achtet auf
Einhaltung der Geschäftsordnung,
der Tagesordnung und führt die Wahlen durch. Hat ein Mitglied des Präsidiums den
Wunsch, für ein
Amt zu kandidieren, so muss es sich für die Dauer der Wahl im Präsidium
vertreten lassen
g. Personenwahlen finden geheim statt.
h. Abstimmungen über Anträge können auf Verlangen eines Mitglieds geheim
vorgenommen
werden.
i. Falls nicht genügend F*IT-Personen für den Koordinationskreis kandidieren,
kann das F*IT-Forum mit einer
Zweidrittelmehrheit beschließen, dass die offenen Plätze trotz nicht
eingehaltener Quotierung
besetzt werden können. Die F*IT-Plätze können nicht geöffnet werden.
j. Auf Antrag einer stimmberechtigten F*IT-Person kann zu einem Antrag ein F*IT-
Votum
durchgeführt werden. Weicht dessen Ergebnis von dem Ergebnis der Abstimmung ab,
haben die
F*IT-Personen das Recht auf ein aufschiebendes Veto. Dieser Antrag kann erst auf
der nächsten
Mitgliederversammlung wieder verhandelt werden. Ein erneutes F*IT-Veto zum
selben Antrag ist
nicht gestattet.
k. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und den
Mitgliedern
elektronisch und auf Wunsch schriftlich zugänglich zu machen.
§6 Ämter
6.1. Die Aufgabe der Sprecher*innen ist es, die GRÜNE JUGEND Charlottenburg-
Wilmersdorf
nach außen und innen hin zu vertreten. Die Sprecher*innen vertreten die
Interessen der GRÜNEN
JUGEND Charlottenburg-Wilmersdorf im Kreisverband der Partei BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
und auf Landes- und Bundesebene in der GRÜNEN JUGEND.
6.2. Der*Die Schatzmeister*in beantragt Gelder beim Kreisverband der Partei und
dem
Landesverband der GRÜNEN JUGEND Berlin. Darüber hinaus tätigt sie*er Ausgaben
auf
Beschluss des Koordinationskreiss oder der Mitgliederversammlung und führt
darüber Buch.
6.3. Der*Die Genderpolitische Sprecher*in kümmert sich um die Herstellung
tatsächlicher sozialer
Gleichberechtigung der Geschlechter und deren Aufrechterhaltung in der
Bezirksgruppe.
§7 Weitere Organe
7.1. Ein Aktiventreffen findet in einem von der Mitgliederversammlung
festgelegten Rhythmus
(z.B. jede Woche) statt. Eine Einladung muss über die Mailingliste oder über
soziale Netze, in
denen die Grüne Jugend Charlottenburg-Wilmersdorf vertreten ist (Facebook,
Twitter,..), erfolgen.
Das Aktiventreffen stellt die Plattform der politischen Willensbildung innerhalb
der GRÜNEN
JUGEND Charlottenburg-Wilmersdorf dar.
7.2 Das F*IT-Forum kann auch außerhalb der Mitgliederversammlungen auf
schriftlichen Antrag
von mindestens 3 F*IT-Personen der GRÜNEN JUGEND Charlottenburg-Wilmersdorf
zusammentreten. Das F*IT-Forum artikuliert den politischen Willen der Frauen*,
Inter- und
Transpersonen der GRÜNEN JUGEND Charlottenburg-Wilmersdorf in Form von Anträgen,
Stellungspapieren etc.
7.3 Die GRÜNEN JUGEND Charlottenburg-Wilmersdorf hat kein eigenes Schiedsgericht
und
akzeptiert Entscheidungen des Landes bzw. Bundesschiedsgerichts der GRÜNEN
JUGEND, sollte
ein Mitglied dieses kontaktieren.
7.4 Eine Rechnungsprüfung wird bei Bedarf von den Rechnungsprüfer*innen der
GRÜNEN
JUGEND Berlin durchgeführt.
§8 Auflösung
Die Auflösung der GRÜNEN JUGEND Charlottenburg-Wilmersdorf muss durch eine
eigens zu
diesem Zweck einberufene außerordentliche Mitgliederversammlung beschlossen
werden. Dazu ist
eine Dreiviertelmehrheit notwendig. Antragsrecht auf Auflösung der GRÜNEN JUGEND
Charlottenburg-Wilmersdorf haben der Koordinationskreis, die
Mitgliederversammlung, mindestens 5
Mitglieder sowie das F*IT-Forum.
§9 Schlussklausel
Bei Punkten, die diese Satzung nicht regelt, gelten automatisch die in der
Satzung der GRÜNEN
JUGEND Berlin beziehungsweise der GRÜNEN JUGEND (Bund) festgelegten
Bestimmungen.
Beschlossen am: 07.09.2017
Anhang
Landessatzung der GRÜNEN JUGEND Berlin §2 Abs. 1-3:
(1) Das Ziel der GJB ist die politische Bildung der Jugend zu verantwortlich
handelnden
Menschen im Sinne eines sozial gerechten, ökologisch vertretbaren, friedlichen,
solidarischen
gleichberechtigten Zusammenlebens aller Menschen.
(2) Die GJB lehnt jede Art totalitärer, diktatorischer, rassistischer,
sexistischer und sonstiger
menschenverachtender Herrschaft ab. Sie wird sich ebenso vehement für den
demokratischen
Rechtsstaat, den Frieden, eine soziale Gesellschaftsordnung einsetzen wie für
den
überlebenswichtigen Umweltschutz.
(3) Sie wird sich in ihrem Wirkungskreis für den Grundkonsens der Partei BÜNDNIS
90/DIE
GRÜNEN einsetzen sowie ihre besonderen Interessen gegenüber den Organen der
Partei und der
Gesellschaft vertreten, um an der politischen Willensbildung mitzuwirken.
Gleichzeitig wird sie
Kontakt zu grünen und grünnahen Organisationen auf nationaler und
internationaler Ebene
knüpfen und eine Zusammenarbeit anstreben.
(Stand 14.03.2015)
Begründung
Erfolgt mündlich
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